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Neuer Bildungsscheck 2.0: Unterstützung für berufliche Weiterbildung in NRW

3. Februar 2026

Neuer Bildungsscheck 2.0:
Unterstützung für berufliche Weiterbildung in NRW

Weiterbildung lohnt sich – und wird aus diesem Grund auch weiter gefördert: Mit dem Bildungsscheck 2.0 unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen ab 2026 gezielt Menschen, die ihre beruflichen Kompetenzen ausbauen möchten. Das Programm wird aus Landesmitteln sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert und ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten.

Anträge können ab Montag, 2. Februar 2026, gestellt werden. Antragsberechtigt sind Einzelpersonen mit Wohnsitz in NRW und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 50.000 Euro (bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren bis 100.000 Euro). Voraussetzung ist, dass für die jeweilige Weiterbildung keine andere Förderung in Anspruch genommen werden kann. Es werden ausschließlich Einzelpersonen unterstützt.

Gefördert werden berufsbezogene Weiterbildungen, die im Zusammenhang mit der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit stehen – etwa der Erwerb oder das Nachholen von Abschlüssen, die Anerkennung ausländischer Qualifikationen, Sachkundenachweise oder die Erweiterung vorhandener Kompetenzen.

Der Bildungsscheck 2.0 übernimmt 50 Prozent der anerkannten Weiterbildungskosten, maximal 500 Euro. Eine Antragstellung ist einmal pro Kalenderjahr möglich. Nicht förderfähig sind Fahrt-, Unterbringungs- oder Verpflegungskosten sowie betriebliche Weiterbildungen.

Alle Informationen rund um den Bildungsscheck sind zu finden unter www.regional-agentur.de/bildungsscheck-2-0-nrw. Für Fragen rund um den Bildungsscheck steht die Gestaltung, Innovation und Beratung in der Arbeits- und Sozialpolitik GmbH in Bottrop zur Verfügung. Telefonisch zu erreichen unter 02041 767 555 oder per Mail an bildungsscheck@gib.nrw.de.