Wir informieren Sie zu Ihren beruflichen Weiterbildungsmöglichkeiten!
Bildungsscheck 2.0 – Förderung für Ihre berufliche Weiterbildung
Der Bildungsscheck 2.0 unterstützt Einzelpersonen in Nordrhein-Westfalen bei der Finanzierung beruflicher Weiterbildungen. Das Förderprogramm wird aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen sowie des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert.
Die Richtlinie „Bildungsscheck 2.0“ ist zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten.
Wer kann den Bildungsscheck 2.0 beantragen?
Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, die
ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben und
ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 50.000 Euro nachweisen
(bei zusammen veranlagten Ehepaaren maximal 100.000 Euro).
Der Einkommensnachweis erfolgt ausschließlich über den Einkommensteuerbescheid, der zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein darf.
Voraussetzung für die Förderung ist außerdem, dass kein Anspruch auf eine andere finanzielle Förderung für die jeweilige Weiterbildung besteht.
Wie gestaltet sich die Förderung?
Bei der Förderung gilt folgendes zu beachten:
Antragstellung: einmal pro Kalenderjahr möglich
Förderhöhe: 50 % der anerkannten Weiterbildungskosten werden anerkannt
Maximaler Zuschuss: bis zu 500 Euro
Nicht förderfähig sind Ausgaben für Fahrten, Unterbringung oder Verpflegung.
Was wird gefördert?
Gefördert werden berufsbezogene Weiterbildungen von Einzelpersonen, die der beruflichen Kompetenzentwicklung dienen. Der berufliche Zusammenhang wird im Rahmen der Antragstellung über eine Eigenerklärung dargestellt.
Ein beruflicher Zusammenhang liegt in der Regel vor, wenn die Weiterbildung im Kontext der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit steht.
Die Weiterbildung muss einem der folgenden Ziele dienen:
Erwerb oder Nachholen eines Abschlusses in einem Ausbildungsberuf
Erwerb eines Abschlusses in einem Fortbildungsberuf oder Studium (akademischen Abschluss)
Anerkennung eines im Ausland erworbenen Berufsabschlusses / -qualifikation
Erwerb eines Befähigungs- oder Sachkundenachweises
Aktualisierung oder Erweiterung vorhandener beruflicher Qualifikationen
Was wird nicht gefördert?
Nicht förderfähig sind:
PKW- und Motorradführerscheine
Einzelcoachings, individuelle Beratungen sowie Kongresse, Messen, Fachtagungen, Barcamps und Vorträge
Angebote zur Erholung, Gesundheitsprävention, Unterhaltung, privaten Haushaltsführung sowie sportliche oder künstlerische Betätigungen
Weiterbildungen, die dem Grundgesetz oder der Charta der Grundrechte der Europäischen Union widersprechen
Weiterbildungen, deren Kosten der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher oder untergesetzlicher Regelungen übernehmen muss
Weiterbildungen, in denen Inhalte, Methoden oder Technologien von L. Ron Hubbard gelehrt oder in sonstiger Weise verbreitet werden
Wie ist der Antrag zu stellen?
Die Antragstellung im zweischrittigen Verfahren erfolgt ausschließlich online über das ESF-Online-Portal und ist durch die antragstellende Person selbst vorzunehmen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass kein Anspruch auf eine andere finanzielle Förderung besteht.
Schritt 1: Weiterbildung anmelden
Die geplante Weiterbildung muss spätestens einen Tag vor Kursbeginn im ESF-Online-Portal unter „Bildungsscheck 2.0“ angemeldet werden.
Schritt 2: Antrag einreichen
Nach Abschluss der Weiterbildung wird der Antrag im Portal vollständig eingereicht.
Einkommensteuerbescheid (nicht älter als zwei Jahre)
Teilnahmebestätigung (Vordruck wird im Portal bereitgestellt)
Rechnung des Weiterbildungsanbieters
Auszahlung der Förderung
Nach Prüfung des Antrags durch die zuständige Bezirksregierung wird bei positiver Förderentscheidung der Zuschuss direkt auf das Konto der antragstellenden Person überwiesen. Dies erfolgt erst nach Abschluss der Weiterbildung.
Eine optionale Beratung zum Bildungsscheck 2.0 bietet die G.I.B. an (Gestaltung, Innovation und Beratung in der Arbeits- und Sozialpolitik GmbH):