
Inklusion: Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt integrieren
Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt integrieren: Chancengleichheit erhöhen
Für eine inklusive Gesellschaft ist es entscheidend, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt und selbstbestimmt am Arbeitsleben teilhaben können. Denn das führt auch zu sozialer Teilhabe und Teilhabe an Bildung. Vor dem Hintergrund des Fachkräftebedarfs ist es außerdem geboten, die Menschen noch stärker darin zu unterstützen, einer Erwerbstätigkeit nachgehen zu können, so profitieren beide Seiten, Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) bieten ein umfassendes Beratungs- und Informationsangebot für Arbeitgebende und unterstützt Unternehmen individuell bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen für Arbeitnehmende mit Behinderung.
Ansprechperson für unsere Region ist Ursula Zumbrock:
Telefon: 0271 703252-52
Mail: u.zumbrock@ifd-siegen-olpe.de Web: www.reselve.de
Hier finden Sie einen Wegweiser zu weiteren regionalen Anlaufstellen in Siegen-Wittgenstein: EAA, Agentur für Arbeit, Inklusionsamt, Integrationsfachdienst, Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf, Inklusionsberater und Ansprechpersonen der Kammern, Deutsche Rentenversicherung und Jobcenter.
Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA)
Die Einheitlichen Ansprechstellen bieten ein Beratungs- und Informationsangebot für Arbeitgebende und machen es Unternehmen leichter, Menschen mit Behinderung einzustellen.
Auf der Internetseite der Einheitlichen Ansprechstellen in Westfalen-Lippe finden Arbeitgebende die passende Ansprechperson für ihre Region. Die regionalen Handwerkskammern, die regionalen Industrie- und Handelskammern sowie die Landwirtschaftskammer NRW beraten ihre Mitgliedsbetriebe. Die regionalen Integrationsfachdienste beraten alle Betriebe ohne Kammerzugehörigkeit.
Internetseite der EAA in Westfalen-Lippe: http://www.eaa-westfalen-lippe.de
Bundesagentur für Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit berät individuell bei Berufswahlentscheidungen. Die Beratung, die durch Expertinnen und Experten für das Bildungs-, Ausbildungs- und Beschäftigungssystem erfolgt und die sich am konkreten Einzelfall orientiert, kann beispielsweise folgende Themen umfassen:
- berufliche Aus- und Weiterbildung
- berufliche Um- und Neuorientierung aufgrund gesundheitlicher/behinderungsbedingter Probleme
- Anpassung der Kenntnisse und Fähigkeiten an neue Techniken, Verfahrens- und Organisationsformen
- Erwerb schulischer Abschlüsse
- Aufnahme eines Erststudiums oder eines Aufbaustudiengangs.
Die Beratung ist kostenfrei und vertraulich.
Kreis Siegen-Wittgenstein
Agentur für Arbeit Siegen
Emilienstr. 45
57072 Siegen
Telefon für Arbeitnehmer: 0800 4 5555 00
Telefon für Arbeitgeber: 0800 4 5555 20
Fax: 0271 / 2301448
E-Mail: Olpe.253-Reha@arbeitsagentur.de
Inklusionsämter
Die Inklusionsämter haben wesentliche Aufgaben bei der Inklusion schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben. Ihr Auftrag ist, die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zu sichern und zu fördern. Dabei sind sie gleichermaßen für behinderte Menschen wie auch für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber tätig. Ihre Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX) sind:
- Leistungen an schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber (die sogenannte „Begleitende Hilfe im Arbeitsleben“)
- Besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen
- Kurse und Öffentlichkeitsarbeit
- Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe
Landschaftsverband Westfalen-Lippe – LWL-Inklusionsamt Arbeit –
Gartenstraße 215/217
48147 Münster
Homepage: www.lwl-inklusionsamt-arbeit.de
Kreis Siegen-Wittgenstein
Jacqueline Büschker
Tel.: 0251 / 5913211
Fax: 0251 / 5916918
E-Mail: jacqueline.bueschker@lwl.org
Inklusionsamt Arbeit – Fachdienst für Menschen mit Hörbehinderung:
Lisa Berger
Tel.: 0251 / 5913579
Fax: 0251 / 5913839
Schreib-Tel.: 0251 / 5913866
E-Mail: lisa.berger@lwl.org
Inklusionsamt Arbeit – Technischer Beratungsdienst:
Tanja Böhler
Tel.: 0251 / 5913834
Fax: 0251 / 5918119
E-Mail: tanja.boehler@lwl.org
Inklusionsamt Arbeit – Fachdienst für Betriebliches Arbeitstraining/Jobcoaching:
Johanna Korte
Tel.: 0251 / 5913202
Fax: 0251 / 5916803
E-Mail: johanna.korte@lwl.org
Integrationsfachdienste (IFD)
Integrationsfachdienste (IFD) beraten und unterstützen schwerbehinderte Menschen und vermitteln ihnen geeignete Arbeitsplätze. Sie fördern die Aufnahme, Ausübung und Sicherung einer möglichst dauerhaften Beschäftigung.
Sie sind aber auch Ansprechpersonen für Betriebe und Schwerbehindertenvertreterinnen und -vertreter, wenn es darum geht, die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben zu sichern.
Die Integrationsfachdienste handeln im Auftrag der Inklusionsämter, Agenturen für Arbeit oder Rehabilitationsträger, die für die Ausführung der Leistung verantwortlich sind.
IFD für die Kreise Siegen-Wittgenstein und Olpe
Claudia Rueda
Seelbacher Weg 15, 57072 Siegen
Tel.: 0271 703252-61
Fax: 0271 703252-59
E-Mail: claudia.rueda@ifd-wesdtfalen.de
Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben
Die Fachstelle für Menschen mit Behinderung im Beruf ist Ansprechpartner für schwerbehinderte Menschen und Arbeitgeber, wenn es um begleitende Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder um Kündigungsschutz geht.
Diana Trapp
St.-Johann-Str. 18, 57074 Siegen
Tel.: 0271 333- 1833
Fax: 0271 333 -291833
E-Mail: d.trapp@siegen-wittgenstein.de
Deutsche Rentenversicherung (Bund, Westfalen, Rheinland)
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zahlt nicht nur Renten bei Minderung der Erwerbsfähigkeit, im Alter und im Todesfall. Sie leistet darüber hinaus einen Beitrag, um die Erwerbsfähigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dauerhaft zu erhalten oder wiederherzustellen. Nach dem Grundsatz „Rehabilitation vor Rente“ werden unterschiedliche Rehabilitationsleistungen angeboten, um die Teilhabe am Erwerbsleben zu sichern.
Darüber hinaus verfügen die Träger der DRV über vielfältige Informations- und Beratungsangebote für Versicherte und Unternehmen.
Die DRV Rheinland sowie die DRV Westfalen haben Ansprechstellen für Rehabilitation vor Ort in Nordrhein-Westfalen benannt, die über Inhalte, Ziele und Verfahren zu Leistungen zur Teilhabe und über das Persönliche Budget und andere Beratungsangebote informieren.
Die DRV Bund bietet Information und Beratung zu allen Fragen der Rehabilitation über ihren Reha-Beratungsdienst vor Ort an.
Kreis Siegen-Wittgenstein
Deutsche Rentenversicherung Westfalen
Spandauer Str. 32
57072 Siegen
Tel.: 0251 / 238-11831
Fax: 0251 / 238-2960
E-Mail: ansprechstelle@drv-westfalen.de
Homepage: www.deutsche-rentenversicherung-westfalen.de
Kreis Siegen Wittgenstein
Deutsche Rentenversicherung Bund
Reha-Büro Frankfurt am Main
Zeil 53
60313 Frankfurt/Main
Tel.: 069 297280410 / 069 297280411
Fax: 030 / 8657941270
E-Mail: reha-buero.frankfurt@drv-bund.de
Jobcenter
Die Jobcenter betreuen und vermitteln vor Ort die Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) und ihre Angehörigen. Außerdem stehen sie Arbeitgebern, die Menschen mit Behinderung einstellen möchten, als Ansprechpartner und „Lotse“ zur Verfügung.
Die Arbeitsmarktexpertinnen und -experten der Jobcenter stellen bei Bedarf die Kontakte und Verbindungen zu Institutionen wie der Agentur für Arbeit, dem Inklusionsamt, den Rentenversicherungsträgern oder dem Integrationsfachdienst her. Außerdem beraten sie zu den Fördermöglichkeiten wie z.B.:
- Eingliederungszuschuss für behinderte und schwerbehinderte Menschen
Für die Einstellung behinderter und schwerbehinderter Menschen kann ein Eingliederungszuschuss (EGZ) an den Arbeitgeber je nach Art und Schwere der Behinderung in erweitertem Umfang gewährt werden. - Probebeschäftigung
Unter bestimmten Voraussetzungen können Arbeitgebern die Kosten für eine befristete Probebeschäftigung behinderter, schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen bis zu einer Dauer von drei Monaten vollständig erstattet werden.
Kreis Siegen-Wittgenstein
Jobcenter Kreis Siegen-Wittgenstein
Emilienstraße 45
57072 Siegen
Telefon für Arbeitnehmer: 0271 / 38469 101
Telefon für Arbeitgeber: 0271 / 38469 101
Fax: 0271 / 38469120
E-Mail: Jobcenter-Kreis-Siegen-Wittgenstein.Ansprechstelle-Reha@jobcenter-ge.de
Gründung von Inklusionsbetrieben
Die NRW-Landesregierung unterstützt die Gründung von Inklusionsbetrieben mit investiven Zuschüssen und durch professionelle Beratung. Damit werden zusätzliche Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen gem. § 215 SGB IX geschaffen. Das Landesprogramm „Integration unternehmen!“ ist Bestandteil des Aktionsplans „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“.
Alle Informationen rund um Fördermöglichkeiten und Kooperationspartner finden Sie auf der Seite des Ministeriums: Integration unternehmen! | Mit Menschen für Menschen. (mags.nrw)