Inklusion: Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt integrieren
Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt integrieren: Chancengleichheit erhöhen
Gründung von Inklusionsbetrieben
Die NRW-Landesregierung unterstützt die Gründung von Inklusionsbetrieben mit investiven Zuschüssen und durch professionelle Beratung. Damit werden zusätzliche Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen gem. § 215 SGB IX geschaffen. Das Landesprogramm „Integration unternehmen!“ ist Bestandteil des Aktionsplans „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“.
Alle Informationen rund um Fördermöglichkeiten und Kooperationspartner finden Sie auf der Seite des Ministeriums: Integration unternehmen! | Mit Menschen für Menschen. (mags.nrw)

