© Hans Blossey

Wir informieren über die aktuellen Programmaufrufe

Alle hier vorgestellten Programme und Maßnahmen, werden mit Mitteln der Europäischen Union kofinanziert. Die Aufrufe geben Interessenten detaillierte Informationen zur Bewerbung. Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne.

6. Förderaufruf der ESF-Sozialpartnerrichtlinie

Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern (ESF-Sozialpartnerrichtlinie)

Übergeordnetes Ziel des Programms ist die Stärkung der sozialpartnerschaftlichen Gestaltung der Arbeitswelt zur Förderung einer nachhaltigen Personalpolitik und Unternehmenskultur. Durch den Aufbau nachhaltiger Weiterbildungsstrukturen in Unternehmen und die Stärkung der gleichberechtigten, existenzsichernden Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt soll die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen gestärkt und die berufliche Handlungskompetenz von Mitarbeiter*innen erhalten und gefördert werden.

Im Rahmen der ESF-Sozialpartnerrichtlinie sollen die Anstrengungen der Sozial- und Betriebspartner daher im Hinblick auf die folgenden Ziele unterstützt werden:

  • Aufbau nachhaltiger und Teilhabe fördernder Personalentwicklungs- und Weiterbildungsstrukturen und Unternehmenskultur sowie Erprobung neuer Arbeitsformen und Arbeitszeitmodelle
  • Erhöhung qualifikationsgerechter und existenzsichernder Erwerbsbeteiligung von Frauen
  • Stärkung der Weiterbildungsbeteiligung in KMU durch Verbesserung des Zugangs und den Ausbau bedarfsgerechter Angebote.
  • Stärkung der Weiterbildungsbeteiligung bisher benachteiligter Gruppen durch Verbesserung des Zugangs und den Ausbau bedarfsgerechter Angebote, insbesondere für Teilzeitbeschäftigte, Geringqualifizierte, Menschen mit Migrationsgeschichte oder Behinderung in ihrer Vielfalt

Zur Umsetzung dieser Ziele werden Zuwendungen zur Förderung von Projekten mit nachweislich sozialpartnerschaftlichem Ansatz zur Entwicklung, Erprobung und Einführung von Konzepten und Maßnahmenf gewährt.

Die Richtlinie ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände und des Deutschen Gewerkschaftsbundes und wird in enger Abstimmung mit den Partnern entwickelt und umgesetzt.

Der 6. Förderaufruf der ESF-Sozialpartnerrichtlinie wurde am 06. Januar 2025  (Interessensbekundungsverfahren: 06.01.2025 bis 07.03.2025, 15 Uhr) veröffentlicht.

Hier geht es zum Erklärvideo: https://www.wandelderarbeit.de/erklaervideo/

Kontaktdaten der Regiestelle:

 

c/o Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH

Stresemannstrasse  121

10963 Berlin

Tel.: 030 417498630

Beratungshotline: montags von 13.30-16 Uhr und donnerstags von 10-12.30 Uhr

Mail: regiestelle@wandelderarbeit.de

Förderaufruf

Um neuartige ressourceneffiziente Technologien bzw. Sammel-, Sortier- und Recyclingtechnologien im Sinne der Circular Economy erstmalig in die Anwendung bringen zu können, unterstützt die Landesregierung mit dem am 1. Februar 2024 gestarteten Förderaufruf „Ressource.NRW“ kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei Investitionen in innovative Maßnahmen. Land und EU stellen dafür über 31,4 Millionen Euro im Rahmen des EFRE/JTF-Programms Nordrhein-Westfalen 2021-2027 zur Verfügung.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionen in innovative Anlagen mit Demonstrationscharakter, die einen wesentlichen Beitrag zur Ressourceneffizienz beziehungsweise zum Übergang in eine Circular Economy leisten, und deren geplante Technologie noch nicht großtechnisch angewendet wird bzw. wenn bekannte Techniken erstmals in einer neuen verfahrenstechnischen Kombination zum Einsatz kommen werden.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die ihren Sitz oder eine Niederlassung in Nordrhein-Westfalen haben. Die Förderquote beträgt maximal 60 Prozent, die maximale Fördersumme vier Millionen Euro. Die Auswahl der Vorhaben erfolgt durch ein unabhängiges Gremium.

Weitere Informationen zum Aufruf „Ressource.NRW“ und die Anmeldemöglichkeiten zu den Online-Informationsveranstaltungen finden Sie unter

https://www.ressourceneffizienz.de/leistung/pius-finanzierung/ressourcenrw-2024-1

Es sind insgesamt drei Einreichungsrunden bis Ende 2025 vorgesehen. Für die aktuell laufende dritte Runde endet die Frist am 05. Mai 2025.

 

 

Aufruf für das Werkstattjahr 2025 in der Förderphase 2021- 2027

Am 17.03.2025 erfolgte der Aufruf des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW für die Einreichung von Interessensbekundungen für das „Werkstattjahr“.

Was ist das Werkstattjahr?

Das Werkstattjahr ist als niedrigschwelliges Berufsvorbereitungsprogramm in den Übergangsangeboten etabliert und richtet sich an noch nicht ausbildungsreife Jugendliche. Im Werkstattjahr werden berufliche Qualifizierung mit praktischer, produktiver Arbeit und betrieblichen Praxisphasen verbunden. Der Maßnahmezeitraum umfasst zwei Jahre ab September 2025 (mit der Option auf ein drittes Jahr im Abschluss).

Was ist das Ziel?

Ziel des Werkstattjahrs  ist, dass die geförderten Jugendlichen nach Abschluss der Maßnahme die Befähigung zur Aufnahme einer Ausbildung oder (nachrangig) zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung erlangen.

Wer ist die Zielgruppe?

Zielgruppe des Programms sind insbesondere junge Menschen aus den Rechtskreisen SGB II und SGB III mit fehlender Ausbildungsreife/Berufseignung und multiplen Problemlagen, für die ein Standardangebot der Berufsvorbereitung, wie z. B. die Vollzeit-Ausbildungsvorbereitungsklassen der Berufskollegs oder die Förderangebote Einstiegsqualifizierung und Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen nicht in Frage kommen, die aber eine erkennbare Arbeits- und Lernbereitschaft zeigen und die bei Eintritt in das Projekt in der Regel das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.