© Hans Blossey

Wir informieren über die aktuellen Programmaufrufe

Alle hier vorgestellten Programme und Maßnahmen, werden mit Mitteln der Europäischen Union kofinanziert. Die Aufrufe geben Interessenten detaillierte Informationen zur Bewerbung. Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne.

6. Förderaufruf der ESF-Sozialpartnerrichtlinie

Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern (ESF-Sozialpartnerrichtlinie)

Übergeordnetes Ziel des Programms ist die Stärkung der sozialpartnerschaftlichen Gestaltung der Arbeitswelt zur Förderung einer nachhaltigen Personalpolitik und Unternehmenskultur. Durch den Aufbau nachhaltiger Weiterbildungsstrukturen in Unternehmen und die Stärkung der gleichberechtigten, existenzsichernden Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt soll die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen gestärkt und die berufliche Handlungskompetenz von Mitarbeiter*innen erhalten und gefördert werden.

Im Rahmen der ESF-Sozialpartnerrichtlinie sollen die Anstrengungen der Sozial- und Betriebspartner daher im Hinblick auf die folgenden Ziele unterstützt werden:

  • Aufbau nachhaltiger und Teilhabe fördernder Personalentwicklungs- und Weiterbildungsstrukturen und Unternehmenskultur sowie Erprobung neuer Arbeitsformen und Arbeitszeitmodelle
  • Erhöhung qualifikationsgerechter und existenzsichernder Erwerbsbeteiligung von Frauen
  • Stärkung der Weiterbildungsbeteiligung in KMU durch Verbesserung des Zugangs und den Ausbau bedarfsgerechter Angebote.
  • Stärkung der Weiterbildungsbeteiligung bisher benachteiligter Gruppen durch Verbesserung des Zugangs und den Ausbau bedarfsgerechter Angebote, insbesondere für Teilzeitbeschäftigte, Geringqualifizierte, Menschen mit Migrationsgeschichte oder Behinderung in ihrer Vielfalt

Zur Umsetzung dieser Ziele werden Zuwendungen zur Förderung von Projekten mit nachweislich sozialpartnerschaftlichem Ansatz zur Entwicklung, Erprobung und Einführung von Konzepten und Maßnahmenf gewährt.

Die Richtlinie ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände und des Deutschen Gewerkschaftsbundes und wird in enger Abstimmung mit den Partnern entwickelt und umgesetzt.

Der 6. Förderaufruf der ESF-Sozialpartnerrichtlinie wird voraussichtlich am 06. Januar 2025  (Interessensbekundungsverfahren: 06.01.2025 bis 07.03.2025, 15 Uhr) veröffentlicht.

Dazu wird die Regiestelle mehrere (virtuelle) Informationsveranstaltungen an folgenden Daten durchführen:

  • 29. Oktober 2024 von 10.00 bis 11.30 Uhr
  • 12. November 2024 von 10.00 bis 11.30 Uhr
  • 21. November 2024 von 13.30 bis 15.30 Uhr
  • 05. Dezember 2024 von 13.30 bis 15.00 Uhr

Die Veranstaltung dient als Information zur Veröffentlichung des 6. Förderaufrufs der ESF-Sozialpartnerrichtlinie. Sie richtet sich an Interessierte und potenzielle Antragstellende. Es werden sowohl die Handlungsfelder und Themenschwerpunkte der Richtlinie, als auch Informationen zu den Förderbedingungen besprochen. Weitere Informationen zu den Veranstaltungen und zur Anmeldung finden Sie hier.

Hier geht es zum Erklärvideo: https://www.wandelderarbeit.de/erklaervideo/

Kontaktdaten der Regiestelle:

 

c/o Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH

Stresemannstrasse  121

10963 Berlin

Tel.: 030 417498630

Beratungshotline: montags von 13.30-16 Uhr und donnerstags von 10-12.30 Uhr

Mail: regiestelle@wandelderarbeit.de

Förderaufruf

Um neuartige ressourceneffiziente Technologien bzw. Sammel-, Sortier- und Recyclingtechnologien im Sinne der Circular Economy erstmalig in die Anwendung bringen zu können, unterstützt die Landesregierung mit dem am 1. Februar 2024 gestarteten Förderaufruf „Ressource.NRW“ kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei Investitionen in innovative Maßnahmen. Land und EU stellen dafür über 31,4 Millionen Euro im Rahmen des EFRE/JTF-Programms Nordrhein-Westfalen 2021-2027 zur Verfügung.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionen in innovative Anlagen mit Demonstrationscharakter, die einen wesentlichen Beitrag zur Ressourceneffizienz beziehungsweise zum Übergang in eine Circular Economy leisten, und deren geplante Technologie noch nicht großtechnisch angewendet wird bzw. wenn bekannte Techniken erstmals in einer neuen verfahrenstechnischen Kombination zum Einsatz kommen werden.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die ihren Sitz oder eine Niederlassung in Nordrhein-Westfalen haben. Die Förderquote beträgt maximal 60 Prozent, die maximale Fördersumme vier Millionen Euro. Die Auswahl der Vorhaben erfolgt durch ein unabhängiges Gremium.

Weitere Informationen zum Aufruf „Ressource.NRW“ und die Anmeldemöglichkeiten zu den Online-Informationsveranstaltungen finden Sie unter

https://www.ressourceneffizienz.de/leistung/pius-finanzierung/ressourcenrw-2024-1

Es sind insgesamt drei Einreichungsrunden bis Ende 2025 vorgesehen. Für die aktuell laufende zweiter Runde endet die Frist am 16. September 2024.

 

 

Förderbekanntmachung „Trafo – Transformation fördern“

Die Initiative JOBvision startet am 31. Juli 2024 mit der Förderbekanntmachung „Trafo – Transformation fördern“. Bis zum 31. Oktober 2024 können Anträge eingereicht werden. Gefördert werden Projekte, die kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) dabei unterstützen, Fachkräfte auf hohem Niveau auszubilden und jungen Menschen damit eine attraktive und zukunftssichere Ausbildung zu bieten.

Anträge stellen können Organisationen, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind (zum Beispiel Wirtschaftsförderungen, Kommunen, Kammern, Bildungsträger, Verbände und Hochschulen). Die zukünftigen Zuwendungsempfänger sollten in der jeweiligen Region hervorragend vernetzt sein und mit Unternehmen, Bildungsträgern, Kammern, Verbänden, Gewerkschaften und Agenturen für Arbeit kooperieren. Durch die Einbindung aller relevanten Akteure wird die Situation am Ausbildungsmarkt kontinuierlich verbessert, und Unternehmen werden dabei unterstützt, die betriebliche Ausbildung an aktuelle Anforderungen anzupassen.

Besonders für Betriebe, die bisher nicht ausgebildet haben oder Schwierigkeiten haben, Ausbildungsplätze zu besetzen, bieten die von „JOBvision“ geförderten Projekte maßgeschneiderte Lösungen.

Umgesetzt und begleitet wird das Programm im Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).