© Hans Blossey

Wir informieren über die aktuellen Programmaufrufe

Alle hier vorgestellten Programme und Maßnahmen, werden mit Mitteln der Europäischen Union kofinanziert. Die Aufrufe geben Interessenten detaillierte Informationen zur Bewerbung. Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne.

 

 

Förderaufruf

Um neuartige ressourceneffiziente Technologien bzw. Sammel-, Sortier- und Recyclingtechnologien im Sinne der Circular Economy erstmalig in die Anwendung bringen zu können, unterstützt die Landesregierung mit dem am 1. Februar 2024 gestarteten Förderaufruf „Ressource.NRW“ kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei Investitionen in innovative Maßnahmen. Land und EU stellen dafür über 31,4 Millionen Euro im Rahmen des EFRE/JTF-Programms Nordrhein-Westfalen 2021-2027 zur Verfügung.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionen in innovative Anlagen mit Demonstrationscharakter, die einen wesentlichen Beitrag zur Ressourceneffizienz beziehungsweise zum Übergang in eine Circular Economy leisten, und deren geplante Technologie noch nicht großtechnisch angewendet wird bzw. wenn bekannte Techniken erstmals in einer neuen verfahrenstechnischen Kombination zum Einsatz kommen werden.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die ihren Sitz oder eine Niederlassung in Nordrhein-Westfalen haben. Die Förderquote beträgt maximal 60 Prozent, die maximale Fördersumme vier Millionen Euro. Die Auswahl der Vorhaben erfolgt durch ein unabhängiges Gremium.

Weitere Informationen zum Aufruf „Ressource.NRW“ und die Anmeldemöglichkeiten zu den Online-Informationsveranstaltungen finden Sie unter

https://www.ressourceneffizienz.de/leistung/pius-finanzierung/ressourcenrw-2024-1

Es sind insgesamt drei Einreichungsrunden bis Ende 2025 vorgesehen. Für die aktuell laufende dritte Runde endet die Frist am 05. Mai 2025.

 

 

Aufruf für das Werkstattjahr 2025 in der Förderphase 2021- 2027

Am 17.03.2025 erfolgte der Aufruf des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW für die Einreichung von Interessensbekundungen für das „Werkstattjahr“.

Was ist das Werkstattjahr?

Das Werkstattjahr ist als niedrigschwelliges Berufsvorbereitungsprogramm in den Übergangsangeboten etabliert und richtet sich an noch nicht ausbildungsreife Jugendliche. Im Werkstattjahr werden berufliche Qualifizierung mit praktischer, produktiver Arbeit und betrieblichen Praxisphasen verbunden. Der Maßnahmezeitraum umfasst zwei Jahre ab September 2025 (mit der Option auf ein drittes Jahr im Abschluss).

Was ist das Ziel?

Ziel des Werkstattjahrs  ist, dass die geförderten Jugendlichen nach Abschluss der Maßnahme die Befähigung zur Aufnahme einer Ausbildung oder (nachrangig) zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung erlangen.

Wer ist die Zielgruppe?

Zielgruppe des Programms sind insbesondere junge Menschen aus den Rechtskreisen SGB II und SGB III mit fehlender Ausbildungsreife/Berufseignung und multiplen Problemlagen, für die ein Standardangebot der Berufsvorbereitung, wie z. B. die Vollzeit-Ausbildungsvorbereitungsklassen der Berufskollegs oder die Förderangebote Einstiegsqualifizierung und Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen nicht in Frage kommen, die aber eine erkennbare Arbeits- und Lernbereitschaft zeigen und die bei Eintritt in das Projekt in der Regel das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

 

Förderaufruf Beratungsstellen Arbeit

Die Beratungsstellen Arbeit (BSA) helfen Menschen, die arbeitslos sind oder in unsicherem Beschäftigungsverhältnis arbeiten. Auch Personen, die bei der Arbeit bedroht oder betroffen sind, bekommen hier Unterstützung. In jedem Gebiet in NRW gibt es eine solche Beratungsstelle, die mit anderen Institutionen vor Ort überregional zusammenarbeiten.

Im Jahr 2024 haben mehr als 80.000 Menschen die Beratungsstelen genutzt. Sie sind damit ein wichtiger Teil des Unterstützungsnetzwerks in NRW gegen schlechte Arbeitsbedingungen.

Mit dem neuen Aufruf sollen die Beratungsstellen in den kommenden Jahren weiterentwickelt und gefördert werden.

Förderbekanntmachung zur fünften thematischen Ausschreibungsrunde („5. Call“) des Innovationsprogramms für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)

Ziel des IGP (Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen) ist es, die Innovationskraft der deutschen Wirtschaft zu stärken – nicht nur durch technische Entwicklungen, sondern auch durch neue Ideen und Ansätze außerhalb der Technik. Damit wird ein breiteres Verständnis von Innovation gefördert.

Im Unterschied zur klassischen Forschungsförderung, die meist auf Technik ausgerichtet ist, unterstützt das IGP auch marktorientierte, nichttechnische Innovationen.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – einschließlich Start-ups, Selbstständige und gemeinwohlorientierte Unternehmen – sowie Forschungseinrichtungen (z. B. Hochschulen), die mit diesen Unternehmen zusammenarbeiten.

Die Förderung erfolgt über Wettbewerbe, sogenannte „Calls“, bei denen themenbezogene Ausschreibungen stattfinden.