Meisterprämie NRW: 2.500 Euro für Ihren Meisterabschluss

Mit der Meisterprämie NRW unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen Handwerkerinnen und Handwerker auf dem Weg zum Meistertitel. Die Prämie in Höhe von 2.500 Euro soll einen zusätzlichen Anreiz schaffen, die anspruchsvolle Meisterprüfung erfolgreich abzulegen und damit die Fachkräftesicherung im Handwerk stärken.

Seit dem 1. Januar 2026 wird die Meisterprämie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert.

Wer kann die Meisterprämie NRW beantragen?

Die Meisterprämie richtet sich an Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister,

  • die ihre Meisterprüfung in einem Gewerbe nach Anlage A oder B1 der Handwerksordnung erfolgreich bestanden haben,
  • deren Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Ausstellung des Meisterprüfungszeugnisses in Nordrhein-Westfalen lag,
  • und die den Antrag innerhalb von drei Monaten nach Ausstellung des Meisterprüfungszeugnisses stellen.

Höhe der Förderung

Die Meisterprämie beträgt 2.500 Euro.

Antragstellung

Die Beantragung erfolgt seit dem 1. Januar 2026 ausschließlich online über das ESF-Portal NRW.

Der Ablauf ist einfach:

  1. Persönlichen Account im ESF-Portal anlegen.
  2. Den Online-Antrag „Meisterprämie NRW“ ausfüllen.
  3. Persönliche Daten und Bankverbindung eingeben.
  4. Meisterprüfungszeugnis hochladen.
  5. Antrag online absenden.

Benötigte Unterlagen

Für den Antrag wird benötigt:

  • ein Scan (PDF) des Meisterprüfungszeugnisses, das bei Antragstellung nicht älter als drei Monate sein darf.

Wichtige Frist

Die Meisterprämie kann nur innerhalb von drei Monaten nach Ausstellung des Meisterprüfungszeugnisses beantragt werden. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Antragstellung nicht mehr möglich.

 

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wer kann die Meisterprämie NRW beantragen?
Alle Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die die Fördervoraussetzungen erfüllen und ihren Hauptwohnsitz zum maßgeblichen Zeitpunkt in Nordrhein-Westfalen hatten.

Kann ich die Prämie beantragen, wenn ich die Meisterprüfung in einem anderen Bundesland abgelegt habe?
Ja. Entscheidend ist nicht der Prüfungsort, sondern dass die übrigen Fördervoraussetzungen – insbesondere der Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen – erfüllt sind.

Kann die Meisterprämie für unterschiedliche Meisterabschlüsse mehrfach beantragt werden?
Nein, die Meisterprämie NRW kann je Person nur einmalig beantragt werden.

Kann ich die Meisterprämie auch in einem anderen Bundesland beantragen?
Eine gleichzeitige Förderung in mehreren Bundesländern ist grundsätzlich ausgeschlossen. Maßgeblich sind die jeweiligen Förderbestimmungen des zuständigen Bundeslandes.

Wird die Meisterprämie auf das Aufstiegs-BAföG (AFBG) angerechnet?
Nein, die Meisterprämie NRW wird nicht angerechnet.

Muss die Meisterprämie versteuert werden?
Nein, die Meisterprämie NRW ist eine nicht steuerbare Einnahme. Die Berücksichtigung in der individuellen Steuererklärung insbesondere im Hinblick auf die Werbungskosten ist vom Prämienempfangenden zu prüfen.

Besteht ein Rechtsanspruch auf die Meisterprämie?
Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Meisterprämie besteht nicht.

Weitere Informationen und Antrag

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das ESF-Portal NRW. Dort finden Sie auch eine ausführliche Anleitung zur Online-Antragstellung sowie weitere Informationen zur Förderung.