Arbeitsverträge können sowohl mündlich als auch schriftlich vereinbart werden. Für ein faires Miteinander ab dem ersten Tag, ist es für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, als auch für den Arbeitgeber zielführend, einen Arbeitsvertrag zu schließen, der alle Rechte und Pflichten beidseitig einschließt. Hierfür hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen als Hilfestellung im unten stehenden Flyer 15 Punkte aufgeführt, die in jeden Arbeitsvertrag hingehören- egal, ob mündlich oder schriftlich vereinbart. Mithilfe der übersichtlichen Checkliste können beide Seiten den Arbeitsvertrag innerhalb kurzer Zeit auf Vollständigkeit prüfen.