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EFRE „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Ausstattung von Aus- und Weiterbildungseinrichtungen für berufliche Bildung in Bezug auf kritische Technologien“

18. Februar 2026

Berufliche Bildung ist eine der wesentlichen Stellschrauben, um Arbeits- und Fachkräfte für das Vorantreiben und die Anwendung neuer Technologien zu qualifizieren und darüber die Wettbewerbs- sowie Widerstandsfähigkeit der Wirtschaft zu sichern. Berufliche Bildung leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der EU-Ziele im Kontext sogenannter „kritischer Technologien“, d.h. zu

  • digitalen Technologien und technologieintensiven Innovationen
  • umweltschonenden und ressourceneffizienten Technologien
  • Biotechnologien.

Eine Stärkung dieser Bereiche wird ohne eine hinreichende Zahl qualifizierter Arbeits- und Fachkräfte nicht möglich sein. Geeignete berufliche Bildungsangebote zur Unterstützung einer auf „kritische Technologien“ konzentrierten Kompetenzentwicklung sind daher unerlässlich. Bei der Ausstattung vieler beruflicher Aus- und Weiterbildungseinrichtungen gibt es jedoch erheblichen Modernisierungsbedarf, um die Entwicklung und Anwendung „kritischer Technologien“ angemessen erproben und erlernen zu können.

Hier greift die EFRE „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Ausstattung von Aus- und Weiterbildungseinrichtungen für berufliche Bildung in Bezug auf kritische Technologien“. Sie unterstützt Einrichtungen und Träger für berufliche Bildung dabei, Investitionen in die Ausstattung und Modernisierung ihrer Werkstätten, Labore oder anderer (digitaler) Lehr-Lernräume vorzunehmen, in denen Arbeits- und Fachkräfte für Berufszweige mit Bezug zu den o.g. Technologien aus- und weitergebildet werden.

Insgesamt stehen ca. 12,5 Mio. € aus Mitteln der Europäischen Union zur Verfügung. Die Förderung beträgt maximal 90 % der förderfähigen Ausgaben.