Potentialberatung

ACHTUNG! Förderprogramm wird zum 31.12.2023 eingestellt!

Ausgestellte Beratungsschecks behalten ihre Gültigkeit.

Die Potentialberatung unterstützt Unternehmen dabei, mit Hilfe einer professionellen Beratung und unter Beteiligung der Beschäftigten

  • unentdeckte Ressourcen zu erkennen
  • Stärken und Schwächen zu analysieren
  • Maßnahmen zu entwickeln, um die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu stärken
  • dem digitalen Wandel erfolgreich zu begegnen

Gefördert werden:

  • Unternehmen ab einem/ einer Beschäftigte/ n (Vollzeitäquivalente) und Arbeitsstätte in NRW
  • 1 bis max. 8 volle Beratungstage innerhalb von 36 Monaten
  • 40 % des Tagessatzes, max. 400 Euro / Beratungstag (200 Euro / halben Beratungstag)
  • Mögliche Gesamtförderung: max. 3.200 Euro

Die Schwerpunkte im Überblick:

  • Arbeitsorganisation, z.B.
    – Gestaltung und Steuerung von Strukturen und Prozessen im Betrieb
    – Einsatz optimierter Arbeitszeitmodelle
    – interne / externe Kommunikation und Kooperation
    – Einführung innovativer Verfahren zur Orientierung auf neue Märkte, Produkte, Dienstleistungen oder Kunden
  • Personalentwicklung, z.B.
    – Qualifizierungsberatung
    – Stärkung der Ausbildungsfähigkeit
    – Innovationen durch kompetente Beschäftigte
  • Demografischer Wandel, z.B. im Kontext von
    – Wissensmanagement
    altersgerechter Arbeitsorganisation
    Arbeitszeit (u.a.: lange, gesunde Arbeitsübung insbesondere älterer Beschäftigter)
  • Digitalisierung, z.B.
    – Gestaltung von Arbeit und Technik
    – Einschätzung Chancen und Risiken der Digitalisierung für Betriebsinhaber*innen/Geschäftsführer*innen und Beschäftigte
  • Gesundheit, z.B. im Kontext
    – der Einführung eines nachhaltigen, betrieblichen Gesundheitsmanagements
    – Beachtung Work-Life-Balance

Als offizielle Beratungsstelle führen wir mit interessierten Unternehmen ein kostenloses Erstgespräch, um nähere Informationen zur Potentialberatung zu geben und um die Fördervoraussetzung zu klären. Mit dem von uns ausgestellten Beratungsscheck kann sofort mit der Potentialberatung begonnen werden.

Die aktuellen Antragsunterlagen finden Sie auf der Internetseite des MAGS NRW unter Punkt 2.2. „Beratung von Unternehmen zur Fachkräftesicherung, Potentialberatung“.

Sofern gegenüber der Agentur für Arbeit im letzten halben Jahr eine Entlassungsanzeige nach § 17 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) übermittelt wurde, können vor Durchführung der Potentialberatung zusätzlich zwei weitere Beratungstage für eine Neustartberatung in Anspruch genommen werden.

Eine Kombination mit einer bis zu 12-tägigen Transformationsberatung ist möglich.