Aktuellster Artikel

Runder Tisch Beratungsförderung

Der Runde Tisch Beratungsförderung informierte sich über die Umwandlung von Minijobs

Ein Minijob bietet dem Arbeitgeber keine finanziellen Vorteile gegenüber einer sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigung! Zu diesem Ergebnis kommt eine vom Arbeitsministeriums NRW in Auftrag gegebene Studie im Rahmen der Landesinitiative „Faire Arbeit – fairer Wettbewerb“. Durchgeführt wurde die Studie von der Soziale Innovationen GmbH aus Dortmund.

In einem Workshop des Runden Tisches Beratungsförderung beleuchtete Dr. Cordula Sczesny von der Soziale Innovationen GmbH die Umwandlung von Minijobs und deren Vorteile. Nicht nur die Beraterinnen der Regionalagentur Siegen-Wittgenstein und Olpe, sondern auch eine Beraterin der IHK Siegen informierten sich, um in zukünftigen Gesprächen mit Existenzgründern oder bestehenden Unternehmen zu diesem Thema beraten zu können.

handlungshilfe_mj_einzelhand_2._Auflage

handlungshilfe_mj_reinigung_2._Auflage

handlungshilfe__mj_gastro_3._Auflage