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Projektaufruf: MY TURN – Frauen mit Migrationserfahrung starten durch

Mit dem ESF Plus-Förderprogramm  „MY TURN – Frauen mit Migrationserfahrung starten durch“ will das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) dazu beitragen, dass formal gering qualifizierte Frauen mit Migrationserfahrung, die einen erhöhten Unterstützungsbedarf haben, in einem stärkeren Umfang als bisher an Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen und
in der Folge eine nachhaltige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit aufnehmen oder eine Berufsausbildung beginnen. Derzeit sind Frauen mit Migrationserfahrung am Arbeitsmarkt sowie in Qualifizierungsmaßnahmen deutlich unterrepräsentiert. Ein erhöhter Unterstützungsbedarf liegt u. a. vor, wenn sie neu zugewandert sind, aufgrund von Kinderbetreuung eine Arbeitsaufnahme oder Maßnahmenteilnahme nicht zumutbar ist (§ 10 Abs. 1 SGB II), sie keine oder nur geringe Sprachpraxis haben und/oder ein
Mangel an (digitalen) Basiskompetenzen besteht.

Förderfähig sind Vorhaben, die unmittelbar auf die Zusammenarbeit mit Frauen mit Migrationserfahrung abzielen. Dabei sind beispielsweise verzahnte digitale und analoge Angebote
sowie Informationsvermittlung mit dem Ziel möglich, sowohl Programmteilnehmerinnen zu gewinnen als auch Unterstützung beim Zugang zu Leistungen des SGB II/SGB III sowie eine
Wegweisung in andere relevante Unterstützungsstrukturen (Lotsenfunktion) zu bieten. Darüber hinaus können Hilfeleistungen beim Umgang mit Rollenkonflikten, Peer-to-Peer-Angebote, Patinnen-/Mentorinnen-Angebote, die Vermittlung von Basiskompetenzen, die Sprachpraxis oder der Zugang zu Teilhabe an gesellschaftlichen Infrastrukturen im Rahmen des
Projekts gefördert werden, ebenso wie die Beratung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Außerdem sind die individuelle Begleitung während Qualifizierungs- und Bildungsmaßnahmen, Praktika oder Hospitationen förderfähig. Übergeordnet wird zudem eine Vernetzungsstelle gefördert, die mit ihrer Arbeit insbesondere dazu beitragen soll, die Projektträger zu vernetzen und Informationen über bzw. für die einzelnen Projekte zu vermitteln.

Das Projekt hat eine Laufzeit vom 01.09.2022 bis zum 31.12.2025 und hat in dieser ersten Förderphase ein Gesamtvolumen von 116 Mio. €. Die Förderhöhe beträgt jeweils 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, wobei die für die Zielgebiete des ESF Plus geltenden Interventionssätze zur Anwendung gelangen. Die zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben müssen bei Antragstellung mindestens 200.000 € betragen und sollen den Höchstbetrag von 5 Mio. € nicht überschreiten.

Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts mit Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland, insbesondere freie und öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Kreise, Städte, Gemeinden, Bildungsträger, Forschungseinrichtungen und Verbände.

Anträge können bis zum 28.06.2022 eingereicht werden. Einzelheiten zum Programm sowie weitere Dokumente (FAQs, Fördergrundsätze, Auswahlkriterien, Präsentation zur Infoveranstaltung) finden Sie hier.