Aktuelle Projektaufrufe

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REACT-EU Fördermittel

Als Folge der Pandemie ist die Arbeitslosigkeit und vor allem die Langzeitarbeitslosigkeit in NRW spürbar gestiegen. Während sich in Bezug auf die allgemeine Arbeitslosigkeit erste Erholungstendenzen auf dem Arbeitsmarkt zeigen, ist die Langzeitarbeitslosenquote weiterhin deutlich höher als vor der Corona-Krise.

Mit der Initiative „WiedereinstiegNRW“ des Ministeriums sind neue Förderprogrammen verbunden, die mit insgesamt 30 Millionen Euro unterlegt sind und gezielt Langezeitarbeitslose und ihre Arbeitgebenden unterstützen.

Als wichtige Partner der Arbeitsmarktpolitik des Landes möchten wir Sie heute gerne über die Inhalte und Ausgestaltung der Initiative informieren.

 

Initiative Wiedereinstieg NRW: Land fördert zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit weitere 50 Geschäftsideen mit jeweils bis zu 50.000 Euro

Die Landesregierung fördert im Rahmen der „Initiative Wiedereinstieg NRW“ mit dem Wettbewerb „100 Ideen gegen Langzeitarbeitslosigkeit“ die Entwicklung von neuen Geschäftsideen mit einem Bezug zur Digitalisierung, zum Klimaschutz oder zur Erholung der Wirtschaft. Zentrale Fördervoraussetzung ist die Einstellung von langzeitarbeitslosen Menschen.

In einem ersten Durchlauf haben sich bereits Unternehmen mit spannenden Ansätzen beworben, die jetzt in die Umsetzung einsteigen und Beschäftigungsperspektiven bieten.

Zum Beispiel wird der Aufbau einer E-Commerce Plattform als neues Geschäftsfeld für eine Recyclingbörse gefördert, bei der langzeitarbeitslose Menschen die Erfassung der Waren für den digitalen Verkauf übernehmen. Ein Ansatz des Arbeitskreises Recycling e.V. aus Herford, der Digitalisierung und Klimaschutz kombiniert.

Ein anderer geförderter Ansatz der Alexianer IBP GmbH aus Coesfeld setzt auf die Einführung eines Geschäftsmodells für ein digitales E-Bike Sharing, wobei langzeitarbeitslose Menschen in der Wartung und Pflege der E-Bikes eingesetzt werden sollen.

Interessierte Unternehmen können ihre Interessensbekundungen für den zweiten Durchlauf mit einem Konzeptvorschlag bis zum 19. Juni 2022 beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einreichen.

Fragen zum Förderaufruf von interessierten Unternehmen werden gerne telefonisch unter 0211/855-3337 oder per E-Mail (wettbewerb@mags.nrw.de) beantwortet.

Hier geht es zum Faktenblatt!

 

Projektaufruf: „Aktion 10.000 Perspektiven“

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat den neuen Projektaufruf „Aktion 10.000 Perspektiven“ veröffentlicht

Neueinstellungen in Zeiten der Pandemie sind für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber oft mit einem hohen Mehraufwand verbunden. In den Unternehmen sind zusätzliche Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz zu ergreifen. Insbesondere die Einstellung und Einarbeitung unter den besonderen Herausforderungen der Pandemie von Personen, die bereits längere Zeit ohne eine Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt waren, stellt gerade für kleineren Betriebe eine große Hürde dar. Mit einer einmaligen Einarbeitungspauschale in Höhe von 1.500 Euro sollen Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitenden daher bei der Neueinstellung von einer Person, die Leistungen nach dem SGB II bezogen hat oder langzeitarbeitslos im Sinne des § 18 SGB III war, unterstützt werden. Die Einarbeitungspauschale kann sechs Monate nach einer Neueinstellung beantragt werden, wenn das Beschäftigungsverhältnis weiterbesteht.

Für die Einarbeitung wird ein Festbetrag von 30 € je Arbeitsstunde gewährt. Maximal werden 50 Einarbeitungsstunden pro neu eingestellter Person gewährt, damit ergibt sich eine Zuwendung (als Pauschale) in Höhe von 1.500 € pro neu eingestellter Person.

Die Antragsunterlagen stehen im Internet unter http://www.mags.nrw/esf-aufrufe  zur Verfügung.

Antragsstellende reichen ihre vollständigen Antragsunterlagen bis spätestens zum 31. Dezember 2022 bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung  ein.