Neustartberatung
Hier über Online-Formular für Erstberatung registrieren!
Die Neustartberatung soll den verbliebenen Beschäftigten dabei helfen, Sicherheit und Orientierung in der Veränderung zu gewinnen, indem die Notwendigkeit und die Zusammenhänge eines zurückliegenden Restrukturierungsprozesses und des daraus folgenden Personalumbaus besser verstanden und verarbeitet werden können und die Chancen einer aktiven Neupositionierung in einem zukünftigen Veränderungsprozess einer Potentialberatung oder Transformationsberatung erkannt und wahrgenommen werden können.
Gefördert werden:
- Unternehmen ab einem/ einer Beschäftigte/n (Vollzeitäquivalente) und Arbeitsstätte in NRW
- … mit einer Entlassungsanzeige gegenüber der Agentur für Arbeit gem. § 17 Kündigungsschutzgesetz (nicht älter als 6 Monate)
- zusätzliche 1 bis max. 2 volle Beratungstage innerhalb von 36 Monaten
- ausschließlich vorgeschaltet einer Potential- oder Transformationsberatung
- 40 % des Tagessatzes, max. 400 Euro / Beratungstag (200 Euro / halben Beratungstag)
- Mögliche Gesamtförderung: max. 800 Euro
Ziel ist:
- Begegnung der Verunsicherung in der Belegschaft
- Hilfe zur Sicherheit/Orientierung in der Veränderung
- Verstehen des Restrukturierungsprozesses
- Stärkung des „Blicks nach vorn“
- Nutzung der Chancen der Neupositionierung
- Begünstigung der anstehenden Prozessberatung