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Geänderte Voraussetzungen beim Förderprogramm Potentialberatung

Unternehmen müssen mindestens 10 Beschäftigte haben

Seit dem 01.04.2020 gibt es eine Richtlinienänderung bei der Potentialberatung NRW.

Die Mindestzahl von 10 Beschäftigten als Fördervoraussetzung wird wieder eingeführt. Die Anzahl der Beschäftigten wird in Vollzeitäquivalenten ermittelt. Die Potentialberatung ist weiterhin für Unternehmen über 249 Beschäftigte möglich. Auch das Alter des Unternehmens spielt nach wie vor keine Rolle.

Sowohl Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten als auch im Insolvenzverfahren befindliche Unternehmen können einen Beratungsscheck erhalten.

Sie haben Fragen zu den neuen Fördervoraussetzungen der Potentialberatung oder allgemeine Fragen zur Handhabung der Förderprogramme in der aktuellen Corona-Krise? Dann sprechen Sie uns gerne an!