Erneuter ESF-Projektaufruf für Basissprachkurse zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen
Um Flüchtlingen mit einer individuell guten Bleibeperspektive eine möglichst frühzeitige Integration in den Arbeitsmarkt ermöglichen zu können, fördert die Landesregierung Basissprachkurse.
Pro Bezirk der Agenturen für Arbeit können maximal 8 basale Sprachkurse gefördert werden.
Diese sollen analog den Standards der Integrationskurse des Bundes durchgeführt werden und mit dem Zielniveau A1 GER abschließen. Träger können sich entsprechend der Ausschreibung bewerben.
Die Förderentscheidung erfolgt durch die AG Einzelprojekte im Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales.